§8 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefaßten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Protokollführer der Sitzung sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefaßten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Protokollführer der Sitzung sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.