§6 Vorstand
(1) Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt. Der Vorstand ist mit mindestens 50 % aller abgebener Stimmen mit Ja gewählt, d.h. alle übrigen Stimmen zählen als Nein-Stimmen.
(2) Der Vorstand besteht aus mindestens drei, jedoch höchstens sieben Personen. Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist möglich. Nachwahlen für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied sind zulässig. Die Amtszeit des nachgewählten Vorstandsmitgliedes gilt für die restliche Amtszeit des ausscheidenden oder ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. In den Vorstand können nur natürliche Personen berufen werden, die Mitglied des Vereins sind.
(3) Sitzungen des Vorstands sind vereinsöffentlich; über die Beschlüsse sind Protokolle anzufertigen, in die jedes Mitglied ein Einsichtsrecht hat.
(4) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und er sorgt für deren Ausführung.
(5) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet sein Vermögen. Er hat alle Aufgaben des Vereins zu erfüllen, die nicht satzungsgemäß anderen Vereinsorganen übertragen sind.
(6) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins ist gemeinsames Handeln von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
(7) Der Vorstand hat mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht an die Mitgliederversammlung zu erstatten.
(8) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt und im Vereinsregister eingetragen worden sind.
(9) Der Vorstand benennt auf Vorschlag der Jugendgruppe YoungPOWER ein Vorstandsmitglied, das die Interessen der Jugendlichen im Verein in Absprache mit der Jugendgruppe sowohl vereinsintern als auch gegenüber Dritten wahrnimmt. Entscheidungen, die die Jugendgruppe unmittelbar betreffen, sind nur nach Anhörung der Jugendgruppe und des für die Jugendgruppe zuständigen Vorstandsmitglieds möglich.
(10) Vertraglich angestellte Arbeitskräfte von RadaR e.V. dürfen nicht in einem Gremium (Vorstand und Programmrat) von RadaR e.V. vertreten sein.

